Rechtsgültigkeit der Vorsorge-Dokumente im Ausland

Ist meine Patientenverfügung im Ausland gültig? Welche Vorbereitungen können sich lohnen, wenn ich mich über längere Zeit ausserhalb der Schweiz aufhalte? Wir sprachen mit der Juristin Katja Haunreiter über grundsätzliche Fragen, die sich bei einem Auslandaufenthalt stellen können.

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Frau Haunreiter, wie ist die persönliche Vorsorge bei einem Auslandaufenthalt grundsätzlich rechtlich geregelt?
Eine in der Schweiz erstellte Patientenverfügung, in der eine Vertretungsperson bestimmt ist, und ein schweizerischer Vorsorgeauftrag sind im Ausland nicht ohne Weiteres wirksam und werden nicht zwangsläufig anerkannt.

Ihre Anerkennung hängt immer vom Recht des jeweiligen Landes ab, unabhängig davon, ob Sie Ferien machen, sich länger im Ausland aufhalten oder sich dauerhaft dort niederlassen. Es ist daher ratsam, sich vor der Abreise zu informieren.

Selbst wenn die Dokumente im gewählten Land rechtswirksam sind, können praktische Schwierigkeiten auftreten: Ärztinnen und Ärzte oder Spitalmitarbeitende im Ausland verstehen nicht unbedingt Französisch, Deutsch oder Italienisch. Eine Übersetzung, beispielsweise ins Englische, kann daher sinnvoll sein, um das Verständnis zu erleichtern. Auch dies ist jedoch keine Garantie für die Wirksamkeit der Dokumente. Wenn Sie regelmässig in dasselbe Land reisen, könnte es von Vorteil sein, die Dokumente in die Landessprache übersetzen zu lassen.

Bringt es dennoch Vorteile, eine Patientenverfügung oder möglicherweise auch einen Vorsorgeauftrag vor der Abreise ins Ausland auszufüllen?
Ja, auch wenn schweizerische Patientenverfügungen oder Vorsorgeaufträge im Ausland nicht zwangsläufig anerkannt werden, sind diese Dokumente sehr nützlich. Bei einer medizinischen Angelegenheit wird in erster Linie die Patientenverfügung  beigezogen. Sie ermöglicht dem medizinischen Personal und den Angehörigen ein besseres Verständnis der Wünsche einer Person, die ihre Urteilsfähigkeit verloren hat. Der Vorsorgeauftrag kann zusätzlich für Vertretungsfragen relevant sein, wird aber je nach Rechtslage und Verfahren am Aufenthaltsort nicht ohne Weiteres umgesetzt.

Ausserdem ist zu empfehlen, eine zugängliche Kopie der Dokumente, idealerweise in englischer Übersetzung, bei sich zu haben, sowie die Kontaktdaten der Vertrauenspersonen in der Schweiz. Informationen über abgeschlossene Versicherungen und Mitgliedschaften, um eine eventuelle Rückführung zu organisieren, sind ebenfalls hilfreich (bspw. Rega, TCS, Reiseversicherung).

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Wie verhält es sich mit Dokumenten wie dem Testament oder den Anordnungen für den Todesfall?
Bei einem Todesfall im Ausland tritt die Frage der Rückführung in den Vordergrund. Erst wenn der Termin für die Überführung des Leichnams in die Schweiz feststeht, kann eine Trauerfeier geplant werden. Eine seelsorgerische Begleitung im Ausland – oder ähnliche Wünsche – kann in den Anordnungen für den Todesfall vorgesehen werden, ihre Umsetzung hängt jedoch vom Aufenthaltsort zur Zeit des Verlusts der Urteilsfähigkeit und des Sterbens ab.

Dass der Todesfall im Ausland eingetreten ist, hat keinen Einfluss auf ein in der Schweiz verfasstes Testament. Die Rechte der Erben bleiben bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft und die Möglichkeit, vor der Entscheidung ein Nachlassinventar zu verlangen.

Bei einer dauerhaften Niederlassung in einem anderen Land dagegen kann sich das für den Erbfall geltende Recht ändern. Es ist daher zu empfehlen, sich vorab über die erbrechtlichen Bestimmungen des betroffenen Landes zu informieren.

Anmerkung von Katja Haunreiter zum Schluss
Es kann einen beruhigenden Effekt haben, vor einer Reise eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Wenn jedoch die Angst vor einem medizinischen Notfall im Ausland sehr viel Raum einnimmt, ist es vielleicht sinnvoll, stattdessen ein Reiseziel in der Schweiz zu wählen. Dies hat die Vorteile, dass das Umfeld vertraut ist, die Angehörigen einfach erreicht werden können und die medizinische Betreuung leichter zu koordinieren ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Vorsorgedokumente gelten im Ausland nicht automatisch, sie werden je nach Landesrecht unterschiedlich anerkannt. Sie können im Ernstfall jedoch sehr nützlich zur Orientierung sein.
  • Bei einem medizinischen Notfall wird in erster Linie die Patientenverfügung beigezogen.
  • Übersetzungen der Vorsorgedokumente erhöhen die praktische Nutzbarkeit. Lassen Sie Ihre Vorsorgedokumente ins Englische oder – je nach Reisedauer und Reisefrequenz – sogar in die Landessprache übersetzen, damit das medizinische Personal (Patientenverfügung) die Inhalte versteht.
  • Führen Sie im Ausland eine Übersicht Ihrer Versicherungen und die Kontaktdaten Ihrer Vertrauensperson in der Schweiz mit sich.
  • Ein Todesfall im Ausland hat keinen Einfluss auf ein Schweizer Testament. Prüfen Sie aber das Erbrecht des betroffenen Landes, falls Sie sich dauerhaft im Ausland niederlassen.

Hinweis: Dieses Interview enthält allgemeine Informationen zur Rechtsgültigkeit von persönlichen Vorsorgedokumenten im Ausland. Es ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

Zur Person
Katja Haunreiter ist Anwältin und ausserordentliche Professorin an der Hochschule für Soziale Arbeit und Gesundheit in Lausanne (HETSL / HES-SO). Sie unterrichtet hauptsächlich Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht. Zu Ihren Forschungsschwerpunkten zählen insbesondere die Assistenzbeitragsregelung im Rahmen der Invalidenversicherung sowie die damit verbundenen Fragen zu Care-Arbeit, Autonomie und atypischen Arbeitsverhältnissen. Sie befasst sich zudem mit den Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die berufliche Praxis der Sozialen Arbeit sowie auf den Zugang zu den Sozialversicherungs-Leistungen. Ausserdem referiert sie seit 2013 regelmässig in unterschiedlichen Fachkreisen über Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge und erläutert deren Anwendung und Bedeutung.

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