Fiktives Fallbeispiel: Ein Unfall während den Ferien
Ein Szenario, von dem man verschont bleiben möchte: In unserem fiktiven Fallbeispiel erleidet Herr B. in den Ferien einen Roller-Unfall, der alles auf den Kopf stellt. Erfahren Sie, wie sich die schwierige Situation entfaltet und welche Vorkehrungen er zu Hause in der Schweiz getroffen hat.
Ausgangslage
Herr B. (48), Schweizer Staatsbürger, reist für zwei Wochen ins Ausland in die Ferien. Er ist gesundheitlich stabil und hat sich im Vorfeld seiner Reise intensiv mit seiner persönlichen Vorsorge auseinandergesetzt. Dabei hat er in der Schweiz eine Patientenverfügung erstellt. In dieser hat er seine Wünsche hinsichtlich lebensverlängernder Massnahmen festgehalten sowie seine Schwester als vertretungsberechtigte Person definiert.
Der Unfall
Während eines Ausflugs erleidet Herr B. einen schweren Rollerunfall. Er wird mit erheblichen Kopfverletzungen ins nächstgelegene Spital eingeliefert und fällt ins Koma. Eine Rückkehr in die Schweiz ist vorerst nicht möglich. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Ausland müssen kurzfristig über intensivmedizinische Massnahmen entscheiden.
Die Angehörigen werden informiert, und die Schwester reist umgehend zu ihrem Bruder. Sie bringt seine Patientenverfügung mit, welche klar festhält, welche medizinischen Massnahmen er im Fall einer schweren Hirnschädigung wünscht beziehungsweise ablehnt. Zudem ist sie darin ausdrücklich als Vertretungsperson für medizinische Entscheidungen benannt.
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Zum DocupassHerausforderungen vor Ort
Die Patientenverfügung liegt nur auf Deutsch vor und muss zunächst übersetzt werden. Zudem ist das medizinische Personal mit der rechtlichen Verbindlichkeit ausländischer Dokumente nicht vollständig vertraut. Es ist unklar, inwieweit die Schweizer Patientenverfügung nach dem dortigen Recht unmittelbar anerkannt wird.
Nutzen der Patientenverfügung im Ausland
Dennoch dient die Patientenverfügung als wichtige Grundlage für Gespräche zwischen der Schwester und dem Behandlungsteam. Sie ermöglicht es, den mutmasslichen Willen von Herrn B. nachzuvollziehen und diesen in den Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Die Schwester übernimmt die Rolle als Ansprechpartnerin und wirkt bei medizinischen Entscheidungen im Sinne ihres Bruders mit.
Reflexion
Die rechtliche Verbindlichkeit einer Schweizer Patientenverfügung im Ausland ist grundsätzlich eingeschränkt. Massgebend ist immer das Recht des Behandlungsortes, weshalb die Patientenverfügung nach Schweizer Recht nicht automatisch gilt. Ihre Anerkennung hängt vom jeweiligen Land ab und ist rechtlich nicht garantiert. In vielen Fällen wird sie deshalb nicht als verbindliches Dokument, sondern lediglich als Hinweis auf den mutmasslichen Willen der betroffenen Person betrachtet.
Auch die in der Patientenverfügung benannte Vertretungsperson ist im Ausland nicht zwingend rechtlich anerkannt. Ärztinnen und Ärzte entscheiden primär nach nationalem Recht und medizinischen Standards, beziehen die Patientenverfügung jedoch häufig als Orientierung in ihre Entscheidungen ein.
Zusammengefasst ist die Patientenverfügung im Ausland ein wichtiges Instrument zur Willensbekundung, bietet aber keine gesicherte rechtliche Durchsetzbarkeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Patientenverfügung ist zwar im Ausland nicht verbindlich, kann jedoch im Ernstfall eine hilfreiche Basis sein.
- Herausforderungen: Unterschiedliche rechtliche Systeme und Sprachbarrieren
- Vorteile: Orientierung des mutmasslichen Willens sowie Klarheit für Angehörige in Krisensituationen
- Empfehlung: Englische Version oder – je nach Reisedauer und Reisefrequenz – eine Version in der jeweiligen Landessprache erstellen lassen (Übersetzung garantiert jedoch Anerkennung nicht).